hwf freiburg

2.preis 2015
wettbewerb habsburger/ wölflinstraße freiburg im breisgau
(1.preis wurde nicht vergeben)

das preisgericht hat zwei 2.preise vergeben. ein 2.rang büro bächlemeid. die wettbewerbsaufgabe beinhaltete wohn- und gewerbebau, von ca. 15.000 m2 in der innenstadt von freiburg. die auslober sind die gisinger wohn- und gewerbebau gmbh und der deutsche caritasverband e.v..


erläuterungstext

Die städtebauliche Ordnung eines gegliederten Baublockes mit einer sich ergebenden klaren Binnenordnung wird positiv bewertet. Die äußere Schale bietet auf selbstverständliche Weise Möglichkeiten für Anordnungen kleinerer in der Höhenentwicklung abgesenkter Elemente an. Diese Elemente stärken baulich die Durchlässigkeit durch torbogenförmige Elemente, die allerdings formal als manieriert erscheinen. Nach innen wird die bauliche Schale zunächst gestärkt durch eine durchgehende Passerelle. An die Passerelle schließen solitär erscheinende niedrigere Wohngebäude an. Dadurch entsteht eine zweite Typologie einer Kleinformatigkeit, die dem Charakter der Gesamtanlage nicht widerspricht, sondern sie individualisiert. Durch diese Anordnung der Bebauung entsteht ein Alleinstellungsmerkmal, das auch historische Referenzen wie das ehemalige „Haus zu Amerika“ aufnehmen soll. Der neue Fassadenentwurf wird zwar städtebaulich positiv bewertet. Die Art der Fassadengliederung lässt allerdings keinen echten Bezug zum „Haus zu Amerika“ erkennen. Die Grundriss-Gliederung, bei der einläufige Treppen die Passerelle begleiten, wird in ihrer asymmetrischen Ausrichtung der Wohn- und Büroflächen positiv bewertet. Das konsequente System der durchgehenden äußeren Schale stößt allerdings auf städtebauliche Konflikte an der nordöstlichen Ecke. Die wertvolle nordwestliche Blockecke wird im EG leider durch eine Tiefgarageneinfahrt belegt. Die Fassadengestaltung ermöglicht keine größeren Ladenfensterflächen, was für das Gewerbe als einschränkend bewertet wird. Auch stilistisch löst die relativ vertikale Fassade Kontroversen aus. Die Gliederung führt zu einer großen Hüllfläche. Auf eine Ecküberhöhung wird konsequent verzichtet was aus städtebaulicher Sicht sehr angenehm wirkt. Für die Freiraumgestaltung wird keine tiefergehende Aussage gemacht. Der zweite Rettungsweg für die rückseitige Gebäudekette ist ab dem 3. OG nicht gegeben. Die Brandüberschlagsgefahr ist generell zu überprüfen. Die konstruktive Abfangung der inneren Schale in der Tiefgarage ist nicht gelöst. Aus statischer Sicht sind die Hof-Finger und die Tiefgarage nicht kongruent. Generell erfordern die großen Spannweiten der Erdgeschosse noch eine Abfangung. Die Tiefgarage ist sinnvoll gegliedert in zwei Teile, allerdings befinden sich die oberirdischen Stellplätze nicht auf dem Grundstück und sind zu weit vom Bürogrundstück entfernt. Die Stellplatzanzahl ist nicht ausreichend. Die starke urbane Ausstrahlung der Gesamtanlage ist ein besonderes Merkmal dieser Arbeit. Dies trägt zur Adressbildung bei, auch als Alleinstellungsmerkmal. Auch die architektonische Gesamteinheit trägt zur Identität der Anlage bei. Trotz der Strenge handelt es sich um eine beherrschte Höhenentwicklung, dazu trägt auch die Ausformung eines steilen geneigten Daches bei. Die Gesamtanlage hat eine außergewöhnlich hohe architektonische Anmutung.